Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 43/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,10978
BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 43/88 (https://dejure.org/1988,10978)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1988 - AnwZ (B) 43/88 (https://dejure.org/1988,10978)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 43/88 (https://dejure.org/1988,10978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,10978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 35/86

    Zulassungsvoraussetzungen für einen Rechtsanwalt - Gleichzeitige Zulassung vor

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 43/88
    Daß der Antragsteller bei Fortdauer seiner gegenwärtigen Zulassung nicht auch bei dem übergeordneten Oberlandesgericht Köln zugelassen werden kann, hat der Senat durch Beschluß vom 10. November 1986 (AnwZ (B) 35/86) ausgesprochen.

    Daß der Senat über denselben Verfahrensgegenstand bereits im Vorverfahren AnwZ (B) 35/86 abschließend befunden hatte, hinderte eine solche Prüfung hier nicht.

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 43/88
    Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987 zur Fortgeltung der Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts (NJW 1988, 191, 193) [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81] befassen sich mit Fragen der Simultanzulassung nicht.
  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 35/87

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach rechtskräftiger Zurücknahme der

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 43/88
    Ohne eine Änderung der Sachlage kann derselbe Gegenstand daher von den Beteiligten grundsätzlich nicht erneut dem Gericht unterbreitet werden (BGHZ 102, 252, 253 f) [BGH 30.11.1987 - AnwZ B 35/87].
  • BGH, 13.12.1971 - NotZ 2/71

    Unabhängigkeit des Notars

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 43/88
    Ein solcher Zweitbescheid ist auch außerhalb des Geltungsbereichs der Verwaltungsverfahrensgesetze (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 1, § 51 VwVfG NRW) zulässig (vgl. für das Notarrecht BGHZ 57, 351, 353 [BGH 13.12.1971 - NotZ 2/71]; BGH, Beschluß vom 13. Juni 1983 - NotZ 1/83).
  • BGH, 13.06.1983 - NotZ 1/83

    Antrag eines Notars auf Überweisung eines Notarassessors zur Ausbildung -

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 43/88
    Ein solcher Zweitbescheid ist auch außerhalb des Geltungsbereichs der Verwaltungsverfahrensgesetze (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 1, § 51 VwVfG NRW) zulässig (vgl. für das Notarrecht BGHZ 57, 351, 353 [BGH 13.12.1971 - NotZ 2/71]; BGH, Beschluß vom 13. Juni 1983 - NotZ 1/83).
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 24/89

    Geltung von europarechtlichen Bestimmungen für Rechtsanwälte in Deutschland

    Durch Beschlüsse vom 24. April 1988 (AnwZ (B) 5/88) und vom 12. Dezember 1988 (AnwZ (B) 43/88) hat der Senat entschieden, daß der Antragsteller bei Fortdauer seiner gegenwärtigen Zulassung nicht zugleich bei dem Landgericht Düsseldorf bzw. dem Oberlandesgericht Köln zugelassen werden kann.

    Er eröffnet, wie der Senat in der Anwaltssache AnwZ (B) 43/88 am 12. Dezember 1988 entschieden hat, auch in Zulassungsverfahren nach der BRAO den Rechtszug erneut.

  • BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 6/01

    Zulassung eines DDR-Diplomjuristen und ehemaligen Stasi-Mitarbeiters zur

    Ein solcher Zweitbescheid eröffnet den Rechtsweg erneut (BGH, Beschl. v. 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 43/88; Odersky, Festschrift für Sendler S. 539, 544 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht